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BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 260/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 260/99
Die angemeldete Marke nimmt damit auf eine konkrete vorteilhafte Eigenschaft der Dienstleistungen der angemeldeten Marke Bezug (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU") und beschreibt die Eigenschaften dieser Dienstleistungen unmittelbar.Die angesprochenen fachlich gebildeten oder wegen einer angestrebten Behandlung an den medizinischen Verfahren interessierten Verkehrskreise werden wegen dieses im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalts für die beanspruchten Dienstleistungen mit Ausnahme von "Vermietung von Räumen, insbesondere für die Durchführung ärztlicher und kosmetischer Behandlungen", nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel auffassen, also nicht als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 260/99
Die angesprochenen fachlich gebildeten oder wegen einer angestrebten Behandlung an den medizinischen Verfahren interessierten Verkehrskreise werden wegen dieses im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalts für die beanspruchten Dienstleistungen mit Ausnahme von "Vermietung von Räumen, insbesondere für die Durchführung ärztlicher und kosmetischer Behandlungen", nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel auffassen, also nicht als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"). - BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94
"NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils
Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 260/99
Ebenso kann die von der Anmelderin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs betreffend die Marke "NetCom" (BGH GRUR 1997, 468) im vorliegenden Fall schon deshalb keinen Hinweis auf die Schutzfähigkeit geben, weil in dem zitierten Fall entscheidungserheblich war, ob "NetCom" ein Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG darstellt, also nicht die Eintragungsfähigkeit als Marke gemäß §§ 37 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zu prüfen war. - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 260/99
Eine Bindung des Gerichts besteht selbst bei einer abweichenden Eintragungspraxis nicht (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 "KSÜD"; BlPMZ 1998, 248 "Today"). - BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87
"KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke
Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 260/99
Eine Bindung des Gerichts besteht selbst bei einer abweichenden Eintragungspraxis nicht (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 "KSÜD"; BlPMZ 1998, 248 "Today").